Preisträger der Bundeszentrale für politische Bildung besuchen die FSK

Wiesbaden, 30.04.2013

Wie funktioniert der Jugendschutz bei Kino und Video? Wie arbeitet die FSK? Was sind die Kriterien der Altersfreigaben? Darüber informierten sich Preisträger des Schülerwettbewerbs der Bundeszentrale für politische Bildung beim Besuch am 30. April im Deutschen Filmhaus (Wiesbaden).

FSK-Verwaltungsleiterin Inge Kempenich begrüßte die 10d des Freiburger Rotteck-Gymnasiums und Klassenlehrerin Martina Messerschmidt. Birgit Goehlnich (Ständiger Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der FSK) und Stefan Linz (Sprecher der Film- und Videowirtschaft bei der FSK) stellten im Kinosaal die Arbeit der FSK vor. Als Beispiel diente der Spielfilm ARGO: Erst sahen Klasse und Lehrer gemeinsam das preisgekrönte Drama über die Geiselnahme von Teheran 1979, anschließend wurde über die Altersfreigabe diskutiert.

Vorgeführt wurde auch der von den Schülerinnen und Schülern produzierte Kurzfilm „neideM – manchmal sind Medien verkehrt“ für den sie mit einem Sonderpreis ausgezeichnet wurden. Der achtminütige Film handelt von Cyber-Mobbing und greift einen realen Fall aus Kanada auf. Die 15-jährige Schülerin Amanda Todd nahm sich das Leben, nachdem ein Nacktfoto von ihr übers Internet verbreitet worden war. Von der Recherche über das Drehbuch bis zur Produktion setzte sich die Klasse mit dem Thema intensiv auseinander.

Preisträger der Bundeszentrale für politische Bildung Seit Jahren kooperiert die FSK mit der Bundeszentrale für politische Bildung und ermöglicht den Besuch einer Preisträgerklasse des Schülerwettbewerbs, der unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten steht. Eingereicht wurden 2600 Beiträge von 52 000 Schülerinnen und Schüler.

Birgit Goehlnich und Stefan Linz (l.) mit der 10d des Freiburger Rotteck-Gymnasiums und Klassenlehrerin Martina Messerschmidt (r.) beim Besuch im Deutschen Filmhaus (Wiesbaden) Foto: Horst Martin


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