Serviceleistung Jugendschutzbeauftragter

Flyer Jugendschutzbeauftragter Unternehmen Geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Medien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, müssen einen Jugendschutzbeauftragten bestellen. Für die Funktion können sowohl fachkundige Mitarbeiter als auch externe Personen oder Einrichtungen bestellt werden, die über die erforderlichen Sachkenntnisse verfügen. <strong>Der Jugendschutzbeauftragte muss mit Namen und elektronischer Kontaktmöglichkeit auf allen Webangeboten benannt werden. </strong>Geregelt ist dies im seit 2003 gültigen JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag). Keinen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

 

Unsere Kompetenz in Fragen des Jugendschutzes können Webseitenanbieter nutzen: Die FSK bietet als Serviceleistung an, die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten zu übernehmen.

Weitere Informationen finden Sie in folgendem Abschnitt oder entnehmen Sie unserer Broschüre: Was Unternehmen unbedingt beachten müssen

Übernahme der Funktion des Jugendschutzbeauftragten durch FSK.online
Anbieter, die einen Vertrag mit der FSK abgeschlossen haben, werden kontinuierlich bei der jugendschutzkonformen Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Web-Angebote beraten, um das Risiko von Aufsichtsverfahren und Ordnungswidrigkeiten zu minimieren. Die gesetzliche Verpflichtung der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7 JMStV wird erfüllt, ohne dass eigenes Personal erforderlich ist. Darüber hinaus gehört ein aktives Beschwerdemanagement gegenüber Nutzern und der Aufsicht zu dem Angebot. Erster Baustein der Serviceleistung ist der Erst-Check eines Webangebotes. Hierbei werden die Inhalte des Anbieters, deren Präsentation, Gestaltung und technische Umsetzung im Hinblick auf die Konformität mit den jugendschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland überprüft. Abschließend wird ein Katalog von Handlungsempfehlungen erstellt. Kritische Inhalte und Problemstellungen werden unter Angabe der URL erläutert und mit konkreten Empfehlungen für eine gesetzkonforme Gestaltung vervollständigt. Darüber hinaus gibt es einen allgemeinen Teil der Handlungsempfehlungen, der praxisnah formuliert ist und alle Inhaltstypen auf dem jeweiligen Webangebot (filmische Inhalte, Texte, Bilder, nutzergenerierte Inhalte usw.) abdeckt.

Im Rahmen des Vertrages zur Übernahme der Funktion des Jugendschutzbeauftragten wird dieser Katalog von Handlungsempfehlungen kontinuierlich ergänzt, z.B. wenn sich Webangebote erweitern, neue Gesetze in Kraft treten, sich die Rechtsprechung ändert oder neue Kommunikationsformen entwickelt werden. Darüber hinaus fungiert die FSK als kompetenter Ansprechpartner in allen jugendschutzrechtlichen Belangen, wenn z.B. Websites altersbewertet und mit einem technischen Jugendschutz-Label versehen werden sollen. In der FSK-Datenbank können über 100.000 bereits vorliegende FSK Kennzeichnungen recherchiert werden, was so umfänglich nirgends sonst möglich ist.

Kosten
Die Serviceleistung wird aufwandsbezogen berechnet und beginnt mit 35,- Euro (zzgl. MwSt.) monatlich. Für die Erstellung eines unverbindlichen Angebotes wenden Sie sich bitte an uns: E-Mail


 
https://www.fsk.de/jugendschutzbeauftragter