For No Eyes Only
D 2012
96 min 58 sek
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über einen Jungen, der seine Mitschüler über ein Webcam-Programm ausspioniert. Bald verdächtigt er einen von ihnen, ein schreckliches Verbrechen begangen zu haben, und versucht ihn zu überführen. Das semiprofessionell entstandene Projekt arbeitet mit klassischen Genremustern der Spannungserzeugung und thematisiert dabei Privatsphäre und Überwachung. Während er Kinder unter 12 Jahren mit düster-bedrohlichen Momenten irritieren könnte, sind 12-Jährige bereits in der Lage, diese Aspekte in den Kontext des ihnen vertrauten Genres einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Insbesondere die Freundschaft des Protagonisten zu einem Mädchen, das ihm bei seinen Nachforschungen hilft, gibt dieser Altersgruppe genug emotionalen Halt. So können sie sich mit den Themen des Films auseinandersetzen, ohne überfordert zu werden.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Tali Barde |
Drehbuch: | Tali Barde |
Kamera: | Louis Bürck |
Darsteller: | Benedict Sieverding, Luisa Gross |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen