Birlesen Gönüller
TR 2014
131 min 22 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Zwischen 1941 und 1992 spielendes Drama über ein Liebespaar, das sich in den Wirren des 2. Weltkrieges aus den Augen verliert und sich erst 50 Jahre später wiedertrifft. Der Film enthält einige dramatische und emotional intensive Situationen, so etwa bei Szenen in einem Vernichtungslager der Nazis. Allerdings werden diese Szenen durch die Darstellungen familiären Zusammenhalts und durch das Wiedersehen des Paares aufgefangen, so dass bei Kindern ab 12 Jahren keine emotionale Überforderung zu befürchten steht. Bei Kindern ab diesem Alter ist zudem von einem Wissen um die Geschehnisse des 2. Weltkrieges auszugehen, das es ihnen ermöglicht, die Darstellungen einzuordnen und entsprechend zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hasan Kirac |
Drehbuch: | Serkan Birlik, Ozge Aras |
Kamera: | Olcay Oguz, Ilyas Yavuz |
Darsteller: | Atilgan Gümüs, Yagmur Kasifoglu, Erkan Sever, Fikret Hakan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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