Get On Up
USA 2014
138 min 45 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Get On Up
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Filmbiografie über den Musiker James Brown, die seinen Werdegang von einem vernachlässigten Jungen aus ärmlichen Verhältnissen zum Star der Konzertbühnen zeigt - der aber immer noch unter schweren persönlichen Problemen leidet. Der Film ist nicht chronologisch erzählt, sondern entwirft wie ein Puzzle ein Lebensbild aus verschiedensten Episoden und integriert zahlreiche Konzertszenen. Viele Probleme und Konflikte werden dabei nicht aufgelöst, außerdem birgt der Film Szenen von körperlichen Misshandlungen und familiären Auseinandersetzungen. Während unter 12-Jährige aufgrund der komplexen Erzählweise zu wenig Entlastung von diesen Aspekten finden und überfordert werden können, sind ab 12-Jährige bereits kognitiv in der Lage, die Konstruktion des Films zu verstehen. Die belastenden Szenen können sie im Rahmen der erzählten Geschichte verarbeiten, und auch die musikalischen Einlagen bieten ihnen Entlastung. Für diese Altersgruppe besteht daher nicht das Risiko einer Überforderung oder Desorientierung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Tate Taylor |
Drehbuch: | Steven Baigelman |
Kamera: | Stephen Goldblatt |
Darsteller: | Chadwick Boseman, Viola Davis, Dan Aykroyd |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen