WHO AM I - Kein System ist sicher
D 2014
105 min 58 sek
Sony Pictures Releasing GmbH, Berlin
WHO AM I - Kein System ist sicher
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Thriller über einen jungen Computerhacker, der sich einer Gruppe von Spaß-Aktivisten anschließt; durch ihre spektakulären Online-Aktionen geraten die jungen Männer jedoch ins Visier des Bundesnachrichtendienstes. Der Film schildert intensiv die rauschhafte Freude der Hacker und zeigt Partys, die Drogenkonsum und unverbindlichem Sex dienen. Kinder ab 12 Jahren können diese Szenen jedoch als Rahmen für die eigentliche Geschichte entschlüsseln, bei der es um Themen wie Freundschaft und Verantwortung geht. Eine desorientierende Vorbildwirkung steht nicht zu befürchten, zumal die negativen Konsequenzen des Lebenswandels der Hacker deutlich dargestellt werden. Auch dramatischere Szenen, wie etwa den Tod eines Hackers, können ab 12-Jährige auf Grund ihrer Medienkompetenz und ihres psychosozialen Entwicklungstands verkraften.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Baran bo Odar |
Drehbuch: | Jantje Friese, Baran bo Odar |
Kamera: | Nikolaus Summerer |
Darsteller: | Tom Schilling, Elyas M'Barek, Hannah Herzsprung |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen