Ein Sommer in der Provence
F 2014
104 min 32 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Ein Sommer in der Provence
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Drama erzählt von zwei Pariser Jugendlichen und ihrem kleineren, gehörlosen Bruder, die die Ferien bei ihren Großeltern in der Provence verbringen, was zu einigen Konflikten insbesondere mit dem grantigen Großvater führt. Der Film entwickelt seine Geschichte über Familienzusammenhalt und Generationenunterschiede mit zahlreichen tragikomischen Elementen und konzentriert sich auf die liebevoll gezeichneten Figuren. Kritische Aspekte wie etwa Drogenkonsum werden dezent und nicht nachahmenswert dargestellt. Zwar können einige dramatische Momente Kinder im Vorschulalter überfordern, doch bereits 6-Jährige sind in der Lage, sie in den Kontext der Geschichte einzuordnen und zu verarbeiten. Da der Film zudem von einer positiven Grundstimmung getragen wird und Werte wie Empathie und Solidarität betont, ist für Kinder im Grundschulalter keine Beeinträchtigung zu befürchten.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Roselyne Bosch |
Drehbuch: | Roselyne Bosch |
Darsteller: | Jean Reno, Anna Galiena, Jacques Jouanneau |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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