Phoenix
D 2014
98 min 7 sek
Piffl Medien GmbH, Berlin
Phoenix
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über eine Auschwitz-Überlebende, die im Sommer 1945 nach einer Operation an ihrem schwer verletzten Gesicht wieder Kontakt zu ihrem Mann sucht. Der erkennt sie allerdings nicht und will sie für einen perfiden Plan benutzen. In zahlreichen kammerspielartigen, ganz auf die Figuren konzentrierten Szenen entfaltet der Film eine Reflexion über Identität, Schuld und Verdrängung, sodass eine innere Dramatik entwickelt wird und auf der Bildebene nur wenig Belastungspotenzial aufweist. Dennoch können Kinder unter 12 Jahren durch die Thematik und ein paar Einzelszenen irritiert und überfordert werden. Doch 12-Jährige und Ältere sind aufgrund ihres Wissens und ihrer Medienerfahrung in der Lage, mit diesen Elementen umzugehen. Obwohl sich ihnen sicher nicht alle Aspekte des komplexen Films erschließen, können sie die Geschichte im historischen Kontext verarbeiten, sodass für sie nicht das Risiko einer Beeinträchtigung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Petzold |
Drehbuch: | Christian Petzold |
Kamera: | Hans Fromm |
Darsteller: | Nina Hoss, Nina Kunzendorf, Ronald Zehrfeld |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen