Like Father, Like Son
J 2013
120 min 27 sek
Film Kino Text Jürgen Lütz e.K., Bonn
Drama über ein Paar, das erfährt, dass sein sechsjähriger Sohn direkt nach der Geburt versehentlich vertauscht worden ist. Die Frage des „Rücktauschs“ der Kinder stürzt beide betroffenen Familien in Konflikte. Der Film ist sehr ruhig und in langen Szenen erzählt. Er konzentriert sich ganz auf die Protagonisten und ihre Auseinandersetzung mit den schwierigen Fragen, die ihre Situation aufwirft. Dabei wird auch der unterschiedliche Umgang der beiden Familien mit den Kindern beleuchtet, der zwar in einem Fall als etwas weniger liebevoll, doch in beiden als harmonisch dargestellt wird. Weder auf der Bildebene noch in Sprache oder Musik birgt der Film Elemente, die Kinder besonders irritieren können. Da einzelne dramatischere Momente stets von entlastenden Passagen abgelöst und letztlich versöhnlich geklärt werden, können bereits jüngste Zuschauer den Film problemlos verarbeiten.
FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Stabangaben
Regie: | Hirokazu Kore-Eda |
Drehbuch: | Hirokazu Kore-Eda |
Darsteller: | Masaharu Fukuyama, Machiko Ono, Lily Franky |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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