Töchter
D 2014
91 min 8 sek
Peripher Filmverleih, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine bürgerliche Frau, die auf der Suche nach ihrer weggelaufenen Tochter in Berlin eine junge Obdachlose kennenlernt und der unkonventionellen Frau langsam näher kommt. Die Geschichte der beiden traurigen und zerrissenen Charaktere entwickelt der Film in langsamer, ruhiger und teils kammerspielartiger Erzählweise, der bereits junge Zuschauer leicht folgen können. 12-Jährige sind in der Lage, einzelne dramatische Passagen sowie Szenen sexuellen Inhalts in den Kontext einzuordnen und problemlos zu verarbeiten. Auch mit der überwiegend schwermütigen Atmosphäre kann diese Altersgruppe umgehen, da die Inszenierung ausreichend Möglichkeiten bietet, sich emotional zu distanzieren. Eine Überforderung ist aus diesen Gründen für 12-Jährige auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Maria Speth |
Drehbuch: | Maria Speth, Reinhold Vorschneider |
Darsteller: | Corinna Kirchhoff, Kathleen Morgeneyer, Hiroki Mano |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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