Lügen und andere Wahrheiten
D 2013
106 min 24 sek
Lügen und andere Wahrheiten
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Tragikomödie über eine Reihe sehr unterschiedlicher Menschen, die sich in ihren Beziehungen in ein Geflecht aus Lüge, Wahrheit und Selbsttäuschungen verstricken. Der Film zeigt Menschen, deren Leben von Trostlosigkeit , Konflikten und Enttäuschungen geprägt sind; in einer Szene entlädt sich Frustration in einer groben Gewalthandlung, an zwei Stellen kommt es zu Suizidversuchen. Wenngleich der Film sich klar an ein erwachsenes Publikum richtet, sind Kinder ab 12 Jahren auf Grund ihrer psychosozialen Entwicklung in der Lage, die Themen des Films zu verstehen und das Handeln der Protagonisten entsprechend einzuordnen und zu verarbeiten. Vereinzelte komödiantische Momente bieten zudem Gelegenheit zur Entspannung. Eine Überforderung steht bei Kindern ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Vanessa Jopp |
Drehbuch: | Vanessa Jopp, Stefan Schneider |
Darsteller: | Meret Becker, Florian David Fitz, Jeanette Hain, Thomas Heinze, Alina Levshin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen