Erlöse uns von dem Bösen
USA 2014
118 min 31 sek
Sony Pictures Releasing GmbH, Berlin
Horrorfilm über einen New Yorker Polizisten, der mit mysteriösen Kriminalfällen konfrontiert wird. Während unheimliche Mächte bald auch seine Familie bedrohen, findet der Sergeant einen Verbündeten in einem unkonventionellen Priester. Die Inszenierung wartet mit zahlreichen genretypischen Horrorelementen auf und verbindet sie mit Motiven aus Polizeithrillern. Dabei birgt sie einige gewalthaltige und schockhafte Momente, die von 16-Jährigen auf der Basis ihrer Medienerfahrung in den Genrekontext eingeordnet und verstanden werden können. Gewalt wird nie selbstzweckhaft inszeniert oder propagiert, Dramatik eher durch atmosphärische filmische Mittel erzeugt. Da der Film außerdem immer wieder ermöglicht, sich emotional zu distanzieren, ist die genannte Altersgruppe in der Lage, ihn zu verarbeiten. Eine Überforderung kann für 16-Jährige ausgeschlossen werden.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Scott Derrickson |
Drehbuch: | Scott Derrickson, Paul Harris Boardman |
Darsteller: | Eric Bana, Edgar Ramirez, Olivia Munn |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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