ANOTHER ME - Mein zweites Ich
GB/E 2013
85 min 4 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
ANOTHER ME - Mein zweites Ich
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Psychothriller über ein Mädchen, dessen geordnetes Leben aus den Fugen gerät, als immer wieder eine Doppelgängerin auftaucht, die anscheinend seinen Platz einnehmen will. Der Film verbindet genretypische Elemente des Unheimlichen mit Themen des Erwachsenwerdens wie Liebe, Freundschaft und Konflikte mit den Eltern. Während einige düstere und gewalthaltige Szenen Kinder unter 12 Jahren überfordern können, sind 12-Jährige aufgrund ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese im Rahmen des Genres zu begreifen und in den Handlungskontext einzuordnen. Die irritierenden Elemente sind für sie letztlich als fiktional erkennbar, und die Protagonistin stellt eine gute Identifikationsfigur für sie dar. Zudem löst der Film sein Spiel mit Wahrheit und Illusion schlüssig auf und entlässt den Zuschauer mit einer positiven Botschaft. Eine Ängstigung oder sonstige Überforderung ist daher für 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Isabel Coixet |
Drehbuch: | Isabel Coixet |
Kamera: | Jean Claude Larrieu |
Darsteller: | Jonathan Rhys-Meyers, Sophie Turner, Claire Forlani |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen