Drachenzähmen leicht gemacht 2
USA 2013-2014
102 min 38 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Drachenzähmen leicht gemacht 2
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das animierte Fantasyabenteuer erzählt im Anschluss an den ersten Teil von einem friedlichen Wikingerstamm und seinen gezähmten Drachen. Als ein machtgieriger Tyrann die Idylle bedroht, stellt sich ihm der junge Wikinger Hicks entgegen. Der Film ist rasant und mit Actionszenen erzählt. Trotz zahlreicher humorvoller Momente entfalten insbesondere die Kämpfe eine große Intensität, die Kinder unter 6 Jahren überfordern können. 6-Jährige und Ältere sind bereits in der Lage, diese Szenen zu verarbeiten und im Kontext der Geschichte zu verstehen. Der Protagonist als starke Identifikationsfigur, die klare Aufteilung in Gut und Böse sowie die positive Grundhaltung des Films, in dem moralische Werte letztlich über Gewalt triumphieren, bieten Grundschulkindern ausreichend emotionalen Halt. Eine Überforderung oder Desorientierung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Dean Deblois |
Drehbuch: | Chris Sanders, Dean Deblois |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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