Wara No Tate - Die Gejagten
J 2013
117 min 4 sek
Warner Bros. Pictures Germany A division of Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Psychothriller über ein Team von Polizisten, das einen pädophilen Psychopathen transportiert. Da der Großvater eines Opfers ein hohes Kopfgeld auf den Mann ausgesetzt hat, werden die Beamten in Versuchung geführt, den Häftling zu töten. Der Film enthält zahlreiche Actionszenen, wobei die teils drastischen Gewaltdarstellungen nie selbstzweckhaft in Szene gesetzt sind. Auf Grund seiner moralischen Ambivalenzen stellt der Film für Jugendliche ab 16 Jahren durchaus eine Herausforderung dar. Gleichwohl sind Zuschauer ab diesem Alter in der Lage, sich mit den aufgeworfenen moralischen Fragen auseinanderzusetzen und die teils zynischen Haltungen der Figuren angemessen zu hinterfragen. Auch siegen am Ende das Pflichtbewusstsein und die rechtstaatliche Haltung des Protagonisten, der für den Zuschauer als Identifikationsfigur dient. Eine desorientierende Vorbildwirkung ist daher nicht gegeben.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Takashi Miike |
Drehbuch: | Tamio Hayashi |
Kamera: | Nobuyasu Kita |
Darsteller: | Nanako Matsushima, Tatsuya Fujiwara, Takao Osawa |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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