Miss Sixty
D 2013
98 min 28 sek
Senator Film Verleih GmbH, Berlin
Romantische Komödie über eine 60-Jährige Biologin, die sich unerwartet in einen gleichaltrigen Galeristen im Jugendwahn verliebt. Wenngleich die Geschichte für Kinder nicht in allen Details nachvollziehbar sein dürfte, stellt sie für ab 6-Jährige keine negative Überforderung dar. Sehr vereinzelte, sanft dramatische Szenen (Tod der Mutter, das Überfahren einer Babypuppe) entfalten durch die für Kinder kaum ansprechende Rahmenhandlung keine übermäßig belastende Wirkung. Auch die teils derbe Sprache hat durch den Kontext keinerlei Faszination oder Vorbildcharakter für Kinder ab 6 Jahren.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sigrid Hoerner |
Drehbuch: | Jane Ainscough |
Kamera: | Matthias Fleischer |
Darsteller: | Iris Berben, Edgar Selge |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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