Das gibt Ärger
USA 2011-2012
97 min 30 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Agentenkomödie über zwei CIA-Profis, die seit ihrer Kindheit eng befreundet sind, nun aber mit allen Mitteln ihrer Agentenkunst gegeneinander um die Gunst einer Frau kämpfen und nebenbei auch noch einen raffinierten Verbrecher fassen müssen. Die Inszenierung setzt neben Dialog- und Situationskomik auch auf zahlreiche genretypische technische Gags und entfaltet besonders in den Actionsequenzen eine Überdrehtheit, die auch für jüngere Zuschauer stets die Realitätsferne des Films deutlich erkennbar macht. Einzelne sexuelle Anspielungen wie auch Gewaltdarstellungen bleiben dabei dezent. Die immer wieder ironisch gebrochene Dramaturgie erleichtert die emotionale Distanzierung von Spannungsmomenten. Aufgrund ihrer Medienerfahrung können bereits 12-Jährige die Geschichte in einen vertrauten Genrekontext einordnen. Auch der positive und moralische Ausgang des Films, der die Werte Freundschaft und Loyalität betont, sorgt dafür, dass diese Altersgruppe ihn ohne Beeinträchtigung verarbeiten kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | (null)McG |
Drehbuch: | Timothy Dowling |
Kamera: | Russell Carpenter |
Darsteller: | Tom Hardy, Reese Witherspoon, Chris Pine |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen