Köln 75
D,PL,B 2024
116 min 32 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mischung aus Drama und Komödie nach realen Ereignissen: Im Jahr 1975 gelingt es der 18-jährigen Kölnerin Vera Brandes, gegen alle Widerstände ein Konzert des berühmten Jazz-Pianisten Keith Jarrett zu organisieren, nicht ahnend, dass es in die Musikgeschichte eingehen wird. Der Film enthält Partyszenen, in denen Alkohol und Drogen konsumiert werden. Dies geschieht aber eher beiläufig und spielt in der rasant erzählten Gesamthandlung keine größere Rolle, sodass sich keine negative Vorbildwirkung entfaltet. Auch eine kurze Sexszene sowie vereinzelte Situationen mit körperlichen Übergriffen, darunter eine Szene, in der die Hauptfigur von ihrem autoritären Vater geohrfeigt wird, bewegen sich in einem Rahmen, der Zuschauende ab 12 Jahren nicht überfordert. Kinder und Jugendliche ab diesem Alter können insbesondere den Übergriff des Vaters angemessen einordnen und kritisch hinterfragen. Eine beeinträchtigende Wirkung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Ido Fluk |
Drehbuch: | Ido Fluk |
Darsteller: | John Magaro,Ulrich Tukur,Alexander Scheer,Jördis Triebel,Susanne Wolff,Mala Emde |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen