Die Schattenjäger
F,B,D 2024
107 min 35 sek
Lichtblick Cinema GmbH, Wuppertal
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mischung aus Drama und Agententhriller über eine Gruppe von Exil-Syrern, die in Europa untergetauchte Kriegsverbrecher des Assad-Regimes aufspüren, um sich an ihnen zu rächen. Der Film enthält mehrere Szenen, in denen Menschen bedroht oder unter Druck gesetzt werden. In einer Szene gibt es eine deutliche Verletzungsdarstellung, doch körperliche Gewaltausübung wird höchstens andeutungsweise gezeigt. Stattdessen gibt es in den Dialogen mehrfach intensive Schilderungen von Folter, worunter die erzählenden Personen aufgrund des Traumas extrem leiden. Zuschauende ab 12 Jahren sind jedoch in der Lage, diese Szenen in den historischen Kontext und in die Thriller-Gesamthandlung einzuordnen und eine entsprechende Distanz zu wahren. Zudem bietet der Film durch ruhige Passagen immer wieder Entlastungsmöglichkeiten. Eine emotionale Überforderung ist daher bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Jonathan Millet |
Drehbuch: | Jonathan Millet,Pauline Seigland |
Darsteller: | Tawfeek Barhom,Julia Franz Richter,Adam Bessa,Hala Rajab,Shafiqua El Till |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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