Mobile Suit Gundam GQuuuuuuX -Beginning-
J 2025
80 min 55 sek
LUF Kino GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Animations-Actionfilm im japanischen Anime-Stil: eine brave Schülerin in einer Weltraumkolonie gerät in die Welt illegaler "Mobile Suit"-Duelle. Fortan tritt sie dort unter einem Decknamen an und steuert in den Kämpfen einen mächtigen "Mobile Suit" namens GquuuuuuX. Der Film enthält einige martialische Bedrohungs- und Actionszenen mit Weltraumschlachten, angedeuteten Tötungen und massivem Waffeneinsatz. Wenngleich es in dem Film nur wenige entlastende oder heitere Momente gibt, ist bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren keine Überforderung zu befürchten: Zuschauende ab dieser Altersstufe sind in der Lage, die Kampfszenen im Kontext der Science-Fiction-Geschichte zu betrachten und sie angemessen zu verarbeiten. Die realitätsferne Anime-Ästhetik erleichtert zudem eine emotionale Distanzierung.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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