Misericordia
F 2024
103 min 58 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Drama mit komödiantischen Elementen über einen jungen Mann, der anlässlich der Beerdigung seines ehemaligen Ausbilders in sein französisches Heimatdorf zurückkehrt. Vor allem der gewalttätige Sohn des Verstorbenen begegnet ihm mit Misstrauen, und schließlich kommt es zu einem Verbrechen. Der insgesamt eher ruhig erzählte Film enthält mehrere Szenen, in denen es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommt; vereinzelt gibt es auch Darstellungen drastischer Verletzungen. Es wird sexuelle Übergriffigkeit thematisiert und in einer separaten Szene kommt es zu einer kurzen, aber expliziten sexuellen Darstellung. Jugendliche ab 16 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands fähig, die Themen des Films zu verstehen, die genannten Darstellungen in diesem Kontext zu betrachten und sie angemessen zu reflektieren. Eine beeinträchtigende Wirkung lässt sich in jeder Hinsicht ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen