Sing Sing
USA 2024
106 min 48 sek
Weltkino Filmverleih GmbH, Büro Leipzig, Leipzig
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Auf realen Begebenheiten beruhendes Drama über eine Theatergruppe im berüchtigten Sing-Sing-Gefängnis bei New York. Die Beschäftigung mit Kunst und Schauspiel soll den Häftlingen die Rehabilitierung erleichtern und sie dazu bringen, über ihre Rolle in der Gesellschaft nachzudenken. Der Film enthält mehrere Streit- und Bedrohungssituationen, die jedoch im Gefängniskontext verortet sind und nicht übermäßig ausgespielt werden. Zudem werden sie meist positiv aufgelöst und durch die optimistische Grundatmosphäre der Erzählung ausgeglichen. Überforderungen sind hier bei Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht zu befürchten. Vereinzelt kommt es zu diskriminierender Sprache und in einer Szene wird Drogenkonsum thematisiert. Beide Aspekte sind eindeutig kritisch kontextualisiert, können von Zuschauenden ab 12 Jahren entsprechend eingeordnet werden und entfalten keinerlei negative Vorbildwirkung. Im Vordergrund der Handlung stehen zudem die positiven Aspekte und Auswirkungen des geschilderten Theaterprojekts.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Greg Kwedar |
Drehbuch: | John Richardson,Clint Bentley,Brent Buell |
Darsteller: | Colman Domingo,Clarence Maclin ,Sean San José,Paul Raci |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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