Veni Vidi Vici
A 2024
85 min 35 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
Satirisches Drama über eine Wiener Milliardärsfamilie, die aufgrund ihres Reichtums keinerlei Konsequenzen für Verfehlungen oder Verbrechen fürchten müssen, nicht einmal für die mörderischen Menschenjagden, die der Vater regelmäßig veranstaltet. Der Film stellt zynische und amoralische Figuren in den Mittelpunkt und enthält einige Bedrohungssituationen sowie drastische Verletzungsdarstellungen. Nacktheit in einem sexuellen Zusammenhang wird nicht übermäßig ausgespielt. Jugendliche ab 16 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Szenen und Figurenzeichnungen als Elemente einer überspitzten Gesellschaftssatire zu betrachten, sie kritisch zu hinterfragen und eine entsprechende emotionale Distanz zu wahren. Die Darstellungen haben zudem keinen Vorbildcharakter, sodass eine verstörende oder sozialethisch desorientierende Wirkung bei Zuschauenden ab 16 Jahren nicht zu befürchten ist.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt
Stabangaben
Regie: | Daniel Hoesl,Julia Niemann |
Drehbuch: | Daniel Hoesl |
Darsteller: | Ursina Lardi,Laurence Rupp,Markus Schleinzer,Dominik Warta,Nahoko Fort-Nishigami,Olivia Goschler,Johanna Orsini-Rosenberg,Alexander Stecher,Zoe Straub,Vitus Wieser,Kyra Kraus,Tamaki Uchida |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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