Nosferatu - Der Untote
USA 2024
132 min 49 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Im 19. Jahrhundert spielender Horrorfilm über den Vampir Nosferatu, der von Transsilvanien in eine deutsche Hafenstadt reist, wo ihm zahlreiche Menschen zum Opfer fallen. Vor allem aber hat er es auf die Ehefrau eines jungen Rechtsanwalts abgesehen. Der ruhig inszenierte Film hat eine düstere, bedrohliche Grundatmosphäre. Stellenweise kommt es zu drastischeren Gewaltdarstellungen, die aber schlüssig in die Dramaturgie eingebunden sind, nicht reißerisch wirken und Jugendliche ab 16 Jahren nicht überfordern. Auch die vereinzelt geschilderte Verbindung von Gewalt und Lust bzw. Sexualität wird nicht verherrlicht und kann von Zuschauenden ab 16 Jahren als genretypisch in den Kontext der Vampirgeschichte eingeordnet werden. Eine sexualethische Desorientierung oder anderweitige Beeinträchtigungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Sexualität,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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