Die Witwe Clicquot
USA 2023
90 min 3 sek
Capelight Pictures OHG, Ahrensfelde
Die Witwe Clicquot
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filmbiografie über die Winzerin Barbe-Nicole Clicquot Ponsardin, die im 19. Jahrhundert das Champagner-Weingut ihres verstorbenen Mannes übernimmt und mit innovativen Ideen zum Erfolg führt. Der ruhig und dialogstark inszenierte Film enthält eine sexuelle Szene, die nicht explizit bebildert, aber deutlich vertont ist. In einer Szene wird zudem ein vollendeter Suizid angedeutet, was jedoch ebenfalls zurückhaltend bebildert ist. Beide Szenen bewegen sich in einem Rahmen, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht überfordert. Zuschauende ab diesem Alter sind aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, die Situationen angemessen einzuordnen und zu verarbeiten. Beeinträchtigungen lassen sich ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Selbstschädigung,Sexualität,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Thomas Napper |
Drehbuch: | Christopher Monger,Erin Dignam |
Darsteller: | Tom Sturridge,Sam Riley,Haley Bennett,Natasha O'Keeffe |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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