Anora
USA 2024
139 min 32 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Tragikomödie über eine selbstbewusste junge Stripperin aus Brooklyn, die einen russischen Oligarchensohn kennenlernt und ihn kurz darauf spontan heiratet. Ihre Träume von einem besseren Leben drohen jedoch zu zerbrechen, als Ivans Eltern von der Ehe erfahren – und sie mit allen Mitteln annullieren wollen. Die Geschichte ist mit Fokus auf den Hauptfiguren und sowohl mit dramatischen Elementen wie auch mit viel Situations- und Dialogkomik erzählt, wobei vor allem die Protagonistin mit viel Sympathie dargestellt wird. 16-Jährige können die häufige Thematisierung und Darstellung von Sex und Nacktheit sowie den beiläufigen Konsum weicher wie auch harter Drogen in den Kontext und das gezeigte Milieu einordnen, ebenso wie die teils massiv diskriminierende Sprache und einzelne gewalthaltige Momente. Für diese Altersgruppe mit ihrem Entwicklungsstand und der bereits gesammelten Medienerfahrung bietet der Film ausreichende Distanzierungsmöglichkeiten und Reflexionsansätze, sodass keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Diskriminierung,Sexualität
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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