Samia
I,D,B,S 2024
102 min 36 sek
Weltkino Filmverleih GmbH, Büro Leipzig, Leipzig
Samia
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filmbiografie über die somalische Sprinterin Samia Yusuf Omar (1991-2012), die in den Armenvierteln Mogadischus aufwuchs, als Kind ihr sportliches Talent entdeckte und 2008 an den Olympischen Spielen in Peking teilnahm – und 2012 ums Leben kam, als ihr überfülltes Flüchtlingsboot kenterte. Der Film enthält mehrere deutliche Verletzungsdarstellungen sowie Szenen, in denen es zu Bedrohungen und zu Gewalt gegen Minderjährige kommt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind in der Lage, die Szenen im Kontext der Geschichte zu betrachten und kritisch zu hinterfragen. Zudem bieten zahlreiche positive und unbeschwerte Szenen ausreichende Entlastungsmöglichkeiten. Auch das tragische Ende kann von Zuschauenden ab 12 Jahren angemessen eingeordnet und gesellschaftskritisch reflektiert werden. Überforderungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Yasemin Samdereli |
Drehbuch: | Yasemin Samdereli,Nesrin Samdereli,Guiseppe Catozzella |
Darsteller: | Ilham Mohamed Osman,Elmi Rashid Elmi,Riyan Roble,Zakaria Mohammed,Fatah Ghedi,Fathia Mohamed Absie |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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