DETEKTIV CONAN FILM 27: Das 1-Million-Dollar-Pentagramm
J 2024
111 min 30 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH Kino-5029, Berlin
DETEKTIV CONAN FILM 27: Das 1-Million-Dollar-Pentagramm
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Anime-Film aus der Filmreihe über den jungen Meisterdetektiv Conan Edogawa. Diesmal muss er einen mysteriösen Mordfall lösen, der ihn mit einem skrupellosen Waffenhändler konfrontiert und ihn schließlich auf eine abenteuerliche Schatzsuche führt. Der Film enthält einige blutige Gewaltszenen sowie Verletzungsdarstellungen. Die Gewalt wird jedoch nicht verherrlicht und der stilisiert wirkende Animationsstil erleichtert Zuschauenden ab 12 Jahren eine emotionale Distanzierung von den Geschehnissen, sodass Ängstigungen oder eine verrohende Wirkung ausgeschlossen werden können. Auch verschiedene Bedrohungssituationen sowie eine kurze Thematisierung von Selbsttötung bewegen sich in einem Rahmen, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht überfordert.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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