Pulled Pork
D 2023
118 min 36 sek
Filmwelt Verleihagentur GmbH, Berlin
Pulled Pork
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Krimikomödie über einen Ex-Polizisten und seinen kriminellen Ziehbruder, die davon überzeugt sind, dass der neue Kandidat für das Bürgermeisteramt etwas mit dem Verschwinden ihrer Schwester zu tun hat, und ihm nun das Handwerk legen wollen. Der Film ist von satirischem Humor geprägt und stellt skurrile Figuren in den Mittelpunkt. Es gibt mehrere Szenen, in denen Personen bedroht und teilweise mit körperlicher Gewalt unter Druck gesetzt werden. Auch gibt es vereinzelt deutliche Verletzungsdarstellungen, und im Kontext von bezahlter Sexualität ist Nacktheit zu sehen. Diese Szenen sind jedoch kurzgehalten und entfalten im Kontext der überzeichneten Komödiengeschichte keine beeinträchtigende Wirkung auf Zuschauende ab 12 Jahren. Überforderungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Andreas Schmied |
Drehbuch: | Andreas Schmied |
Darsteller: | Valerie Huber,Paul Pizzera,Otto Jaus |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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