Zwischen uns das Leben
F 2023
115 min 32 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen prominenten Schauspieler um die 50, der in eine künstlerische Krise gerät und in ein Wellness-Resort flüchtet. Aber auch dort hadert er mit sich und seinen Ängsten, bis er zufällig auf eine Ex-Freundin trifft, die nun in dem Ort lebt. Der ruhig und dialogstark erzählte Film enthält Szenen mit Nacktheit und sexuellen Aktivitäten, die deutlich, aber nicht explizit bebildert sind. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Darstellungen überforderungsfrei zu betrachten und in den Handlungskontext einzuordnen. Auch vereinzelte Leidensszenen sowie eine kurze Thematisierung von Suizid in den Dialogen bewegen sich in einem Rahmen, der Zuschauende ab 12 Jahren in keiner Weise überfordert. Negative Wirkungen lassen sich daher rundweg ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität
Stabangaben
Regie: | Stéphane Brizé |
Drehbuch: | Marie Drucker |
Darsteller: | Guillaume Canet,Alba Rohrwacher,Sharif Andoura,Lucette Beudin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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