Godzilla x Kong: THE NEW EMPIRE
USA 2024
114 min 57 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Godzilla x Kong: THE NEW EMPIRE
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Monster- und Actionfilm erzählt von den beiden Giganten Godzilla und King Kong, die mittlerweile zu friedlicher Koexistenz gefunden haben, doch nun angesichts einer neuen, gewaltigen Bedrohung aus dem Erdinnern gemeinsam die Menschheit beschützen müssen. Die klar als fiktional erkennbare Geschichte ist geradlinig und bildgewaltig inszeniert, mit zahlreichen Actionszenen, die zwar verheerende Zerstörungen zeigen, doch Gewalt gegen Menschen nur andeuten und nicht explizit bebildern. Gut und Böse sind dabei klar unterschieden und die positiven Figuren handlungsbestimmend. So finden bereits Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausreichend Orientierung und können sich vom Geschehen distanzieren. Auch die stark überzeichneten Fantasy-Elemente und humorvoller Moment tragen zu einer Rezeption ohne Beeinträchtigungen bei.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Adam Wingard |
Drehbuch: | Terry Rossio,Simon Barrett,Jeremy Slater |
Darsteller: | Dan Stevens,Rebecca Hall,Brian Tyree Henry, Kaylee Hottle |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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