Oh La La - Wer ahnt denn sowas
F 2023
91 min 48 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , FELDAFING
Oh La La - Wer ahnt denn sowas
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über ein junges Paar, das trotz erheblichen Standesunterschieds – sie ist Sprössling des französischen Adels, er Autohändler aus einfacher Familie – heiraten will, sehr zum Missvergnügen der Verwandtschaft. Ein DNA-Test, der die Herkunft klären soll, führt zu weiterer Verwirrung. Die einfache Geschichte ist mit typischen Genreelementen erzählt und spielt mit deutlicher Übertreibung ausgiebig mit Rollenklischees und Stereotypen bezüglich Nationalitäten, um letztlich für Toleranz und Offenheit zu plädieren. Während sich kleineren Kindern die Ironie und das Spiel mit Ressentiments noch nicht erschließen, sind 12-Jährige auf der Basis ihrer Medienerfahrung bereits in der Lage, diese Aspekte zu entschlüsseln. So können sie sich ausreichend von diskriminierenden Äußerungen und Haltungen einzelner Figuren des Films distanzieren und ihn ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Sprache
Stabangaben
Regie: | Julien Hervé |
Drehbuch: | Julien Hervé |
Darsteller: | Didier Bourdon,Sylvie Testud,Marianne Denicourt,Christian Clavier,Chloé Coulloud |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen