Erdal ile Ece
TR 2024
107 min 14 sek
Kinostar Filmverleih GmbH, Stuttgart
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Komödie erzählt von einem jungen türkischen Ehepaar und ihrem teils sehr konfliktträchtigen Alltag. In drei Episoden geht es um Themen wie Abnehmen, Eifersucht und weibliche versus männliche Hormone. Trotz intensiver Streitigkeiten mit verbalen Entgleisungen und vulgärem Sprachgebrauch wird die Ehe letztlich als sehr liebevoll porträtiert, und mit oft ironischer Verwendung von Geschlechterstereotypen und Genreklischees der Beziehungskomödie ist der Film von einer fröhlichen Grundstimmung geprägt. Die insgesamt ruhige Erzählweise und die freundlichen, bunten Bilder sowie die ausführlichen Dialogszenen bieten 12-Jährigen ausreichend Entlastung, um mit den aggressiveren Momenten umzugehen. Zudem bietet die Betonung der ehrlichen und großen Gefühle des Paars füreinander dieser Altersgruppe emotionalen Halt, sodass keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Sprache
Stabangaben
Regie: | Togan Gökbakar |
Drehbuch: | Togan Gökbakar |
Darsteller: | Sahan Gökbakar,Seda Türkmen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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