Haus der Stille
D 2023
88 min 4 sek
UCM.ONE GmbH, Berlin
Psychothriller über eine Schriftstellerin, die in einem abgelegenen Haus in der Lüneburger Heide traumatische Erlebnisse zu einem Buch verarbeiten will. Mit der Zeit häufen sich unheimliche Situationen, denn ihre gewalttätiger Ex-Partner scheint ihr nachzustellen. Der Film enthält mehrere bedrohliche Situationen sowie eine Alptraumszene einer Vergewaltigung. In einer Szene rächt die Frau sich scheinbar durch eine blutige Kastration an ihrem Ex-Partner (und Vergewaltiger), was sich aber schnell als Täuschung erweist. Zudem wird diese Aktion nicht verherrlicht. Jugendliche ab 16 Jahren sind in der Lage, diese Szenen in den dramaturgischen Kontext einzuordnen und sie vor dem gesellschaftskritischen Hintergrund zum Thema "Gewalt gegen Frauen" zu betrachten. Eine emotional überfordernde oder verrohende Wirkung lässt sich daher bei Zuschauenden ab 16 Jahren ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: sexualisierte Gewalt,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Simone Geißler,Stefanie Spachmann |
Drehbuch: | Simone Geißler |
Darsteller: | Simone Geißler,Aaron Thiesse,Lutz Scheffer,Cosma Dujat,Julia Dordel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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