Monster im Kopf
D 2023
98 min 47 sek
2Pilots Filmproduction GmbH, Köln
Monster im Kopf
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine schwangere Strafgefangene, die sich darum bemüht, ihr Kind nach der Geburt in einer Gefängniseinrichtung selbst versorgen zu dürfen. Angesichts der Gewalttat, wegen der sie verurteilt wurde, begegnet man diesem Wunsch jedoch mit Skepsis. Der Film hat eine ernste und oft angespannte Atmosphäre. In Rückblenden wird die Gewalttat der Hauptfigur sehr ausführlich gezeigt. Diese Szene ist emotional sehr intensiv, hat aber keinen reißerischen oder voyeuristischen Charakter, sodass bei Zuschauenden ab 12 Jahren keine Beeinträchtigung zu befürchten ist. Zudem zeigt sich die Täterin selbst entsetzt über ihre Tat und durchläuft im Gefängnis eine positive Entwicklung. Zuschauende ab 12 Jahren sind aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Zusammenhänge zu begreifen und die Geschehnisse entsprechend zu verarbeiten. Eine emotionale Überforderung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Christina Ebelt |
Drehbuch: | Christina Ebelt |
Darsteller: | Martina Eitner,Franziska Hartmann,Slavko Popadic |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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