Ein ganzes Leben
D 2023
115 min 35 sek
Tobis Film GmbH , Berlin
Ein ganzes Leben
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
umfasst dabei etwa acht Jahrzehnte des vergangenen Jahrhunderts. Der Protagonist erleidet als Kind Armut, Misshandlungen, Krieg und Schicksalsschläge, doch auch Glück und Liebe begleiten seinen Lebenslauf. Der Film ist überwiegend ruhig erzählt und von einer melancholischen Atmosphäre geprägt, mit teils düsteren Reflexionen über Leben und Tod. Einige dramatische und tragische Ereignisse sowie deutliche Darstellungen von Gewalt und Verletzungen können in diesem Rahmen eine Belastung darstellen, insbesondere da sich der Protagonist als Identifikationsfigur anbietet. 12-Jährige sind aber aufgrund ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Der für sie entschlüsselbare historische Kontext wirkt distanzierend und entlastend, ebenso wie die vielen ruhigen Passagen der Erzählung. Für diese Altersgruppe stellt der Film zwar eine Herausforderung dar, er überfordert sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Hans Steinbichler |
Drehbuch: | Ulrich Limmer |
Darsteller: | Andreas Lust,Marianne Sägebrecht,August Zirner,Robert Stadlober,Maria Hofstätter,Thomas Schubert,Stefan Gorski,Julia Franz Richter |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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