The Black Phone
USA 2021
103 min 55 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Der Horrorfilm spielt in den 1970er Jahren in einer US-Kleinstadt, in der bereits mehrere Kinder verschwunden sind. Dasselbe Schicksal ereilt einen schüchternen Jungen, der mit seiner Schwester beim alkoholsüchtigen, gewalttätigen Vater aufwächst: Er wird entführt und kommt im Keller eines Psychopathen zu sich. Der Film weist einen genretypischen Spannungsaufbau auf und konzentriert sich auf die Perspektive des cleveren jungen Protagonisten. Im Laufe der düsteren Handlung kommt es zu plötzlichen Schockmomenten und Darstellungen drastischer Gewalt. Ebenso herausfordernd ist die häusliche Gewalt, die teils derbe Sprache und die Darstellung von Drogenkonsum. Da diese Elemente jedoch nicht befürwortend dargestellt werden und auch die Gewalt nie zelebriert wird, sind 16-Jährige in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Ihnen erschließen sich die genretypischen Mechanismen. Zudem erleichtern deutlich irreale, übersinnliche Elemente die Distanzierung, sodass kein Risiko einer Beeinträchtigung besteht.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen