Doctor Strange in the Multiverse of Madness
USA 2022
126 min 22 sek
The Walt Disney Company (Germany) GmbH , München
Doctor Strange in the Multiverse of Madness
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Science-Fiction-Actionfilm von Marvel erzählt von der jungen America Chavez, die die Gabe besitzt, durch verschiedene Universen reisen zu können. Als eine mysteriöse dunkle Macht es auf diese Fähigkeit abgesehen hat, greift Doctor Strange ein und kämpft an der Seite der jungen Heldin in verschiedenen Welt-Versionen. Die Geschichte ist rasant und mit vielen genretypischen Stilmitteln erzählt. Opulente, oft surreale Bilder und zahlreiche Spannungs- und Actionszenen prägen die intensive Inszenierung. Da die Story jedoch jederzeit als phantastisch zu erkennen ist und nur minimalen Realitätsbezug aufweist, können bereits Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sich ausreichend vom Geschehen distanzieren und es entsprechend verarbeiten. Auch weil die Kampfszenen mehr von übernatürlichen Fähigkeiten denn von realen Waffen geprägt sind, zusätzliche Entlastung durch ruhigere Passagen und die positiven Helden gegeben ist, sind für Zuschauer*innen dieser Altersgruppe keine Beeinträchtigungen zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sam Raimi |
Darsteller: | Benedict Cumberbatch, Rachel McAdams, Elizabeth Olsen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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