Effigie – Das Gift und die Stadt
D 2019
84 min 42 sek
Filmdisposition Wessel, Potsdam
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das historische Justiz-Drama erzählt nach Tatsachen von einer der ersten identifizierten weiblichen Serienmörderinnen der Geschichte: Als im Jahr 1828 eine Reihe von Giftmorden Bremen erschüttert, halten die Ermittler die Witwe Gesche Gottfried zunächst für ein potenzielles Opfer, bevor sie selbst zur Verdächtigen wird. Die Geschichte ist anhand zweier Frauen erzählt, der Mörderin sowie einer Gerichtsschreiberin, und zeichnet ein Porträt der damaligen Stadtgesellschaft. Die nüchterne und theatralisch anmutende Inszenierung weist einzelne dramatische Passagen und Darstellungen von Leiden und Tod auf, die Kinder unter 12 Jahren irritieren und ängstigen können. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind bereits in der Lage, mit diesen Aspekten umzugehen. Ihnen bieten die ruhige Erzählweise und die ausführlichen Dialoge vor dem historisch entrückten Hintergrund jederzeit genug Distanzierungsmöglichkeiten, sodass keine Überforderung anzunehmen ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen