CHARLATAN
CZ 2020
118 min 47 sek
Pro Fun Media GmbH, Frankfurt
Biographisches Drama über den Wunderheiler Jan Mikolášek, der in der Tschechoslowakei der 1950er Jahre zur Berühmtheit aufstieg und auch in Kreisen der Kommunistischen Partei geschätzt wurde – bis er in Ungnade fiel und vom Heiler zum Scharlatan erklärt wurde. Der Film erzählt seine Geschichte nah an den Fakten und konzentriert sich in überwiegend ruhiger Erzählweise ganz auf seine differenziert gezeichnete Hauptfigur. Einige bedrohliche und dramatische Szenen mit Gewaltdarstellungen sowie Darstellungen von Verletzungen und Leiden können im Kontext der oft düsteren Atmosphäre Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren emotional überfordern. Jugendliche ab 16 Jahren sind dagegen auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte in den Kontext und den politischen Hintergrund einzuordnen. Ihnen bietet das historische Setting ausreichend Abstand vom Geschehen, zudem sorgen ruhige und dialogzentrierte Passagen immer wieder für Entlastung. Eine Beeinträchtigung ist für 16-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Agnieszka Holland |
Darsteller: | Ivan Trojan, Josef Trojan, Juraj Loj |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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