SCREAM
USA 2021
114 min 39 sek
Paramount Pictures Germany GmbH, Unterföhring
Fünfter Teil der Horrorfilmreihe: 25 Jahre nach den Morden von Woodsboro treibt ein neuer Killer in "Ghostface"-Maske sein Unwesen und nimmt eine Gruppe von Teenagern ins Visier. Drei Überlebende der alten Mordserie treten deshalb wieder miteinander in Kontakt, um den Killer zu stoppen. Der Film arbeitet mit genretypischen Spannungs- und Schreckmomenten. Es kommt zu einer Reihe von Tötungen, die teils drastisch bebildert sind. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihrer Medienerfahrung in der Lage, den Film als lebensferne Horrorgeschichte zu betrachten und die Gewaltszenen entsprechend zu verarbeiten. Deutliche Überzeichnungen, satirische Brüche und ironische Dialoge über Horrorfilm-Klischees erzeugen eine emotionale Distanz zu den Geschehnissen. Eine sozialethisch desorientierende oder desensibilisierende Wirkung ist daher bei Jugendlichen ab 16 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Matt Bettinelli-Olpin, Tyler Gillett |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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