Gloria Mundi - Rückkehr nach Marseille
F 2019
106 min 50 sek
Film Kino Text Jürgen Lütz e.K., Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Sozialdrama über einen frisch entlassenen Häftling, der seiner verzweifelten Tochter, deren Ehemann und der kurz zuvor geborenen Tochter helfen will, finanziell über die Runden zu kommen. Dieses Vorhaben wird jedoch von allerlei Rückschlägen erschwert. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können der Geschichte problemlos folgen und die sozialkritischen Aspekte der Geschichte angemessen reflektieren. Drogenkonsum ist einer eindeutig negativen Figur zugeordnet und vereinzelte Sexszenen werden nur angedeutet. Es gibt vereinzelt Szenen mit körperlicher Gewalt, die jedoch ebenfalls zurückhaltend bebildert und schlüssig in die Dramaturgie eingebunden sind. Zuschauer*innen ab 12 Jahren können auch diese Szenen in den gesellschaftskritischen Kontext einordnen und problemlos verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Robert Guédiguian |
Drehbuch: | Serge Valletti |
Darsteller: | Ariane Ascaride, Jean-Pierre Darroussin, Gerard Meylan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen