BAD TALES - ES WAR EINMAL EIN TRAUM
I/CH 2020
99 min 49 sek
Filmperlen Claudia Oettrich, Karlsfeld
Das Drama erzählt von einer Vorstadtsiedlung nahe Rom und ihren Bewohnern, scheinbar normalen Mittelstandsfamilien, in denen jedoch Aggressionen und unterdrückte Sehnsüchte brodeln. Die Kinder sind Leidtragende der Situation, haben jedoch verborgene eigene Pläne. Die verflochtenen Geschichten sind in ruhiger, doch bedrohlicher Atmosphäre, in teils märchenhaftem Ton und mit schwarzem Humor sowie mit drastischen Momenten erzählt. Dabei können Szenen mit Darstellungen von Gewalt und Leiden, die Thematisierung von Suizid sowie Dialoge über Vergewaltigungsphantasien Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren emotional überfordern. 16-Jährige sind auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte dem Kontext und den Figuren zuzuordnen und sich zu distanzieren. Ihnen bieten die teils stilisierte Inszenierung und die ruhige Erzählweise ausreichend Entlastung, sodass sie das Geschehen reflektieren und eigenständig bewerten können. Eine Überforderung ist für 16-Jährige nicht anzunehmen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Fabio D'Innocenzo, Damiano D'Innocenzo |
Darsteller: | Elio Germano |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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