PLÖTZLICH AUFS LAND
F 2019
91 min 43 sek
MT Trading UG, Kiel
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Tragikomödie über eine frisch gebackene Tierärztin, die es in eine Praxis in der französischen Provinz verschlägt. Anfangs fühlt sie sich überfordert, doch mit der Zeit findet sie Freude an der Tätigkeit und gewinnt das Vertrauen der Menschen. Der Film hat eine freundliche, positive Grundstimmung. Es gibt jedoch auch dramatische Szenen und bedrohliche Momente, vor allem in Bezug auf die zu behandelnden Tiere. Auch wenn die Szenen zurückhaltend bebildert sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie Kinder im Grundschulalter emotional belasten. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch bereits in der Lage, die Szenen im Gesamtkontext der Geschichte zu betrachten und sie entsprechend zu verarbeiten. Beeinträchtigungen sind für ab 12-Jährige daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Julie Manoukian |
Darsteller: | Clovis Cornillac, Noémie Schmidt |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen