A Pure Place
D 2019
91 min 10 sek
Koch Films GmbH, Planegg/München
A Pure Place
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über zwei Geschwister, die bei einer Sekte auf einer griechischen Insel aufwachsen, in der ein fanatischer Reinheitskult herrscht. Als die Schwester in den inneren Zirkel des Sektenführers berufen wird, beginnt die Situation zu eskalieren. Die komplexe Geschichte ist mit Konzentration auf die Figuren und die seltsamen Rituale der Sekte erzählt. Gut und Böse sind dabei klar unterschieden und die kindlichen Protagonisten eignen sich als starke Identifikationsfiguren. Dennoch können die bedrohliche Grundstimmung, die bizarren Aspekte der Handlung sowie einzelne Gewaltszenen, Kinder unter 12 Jahren überfordern. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aufgrund ihrer Medienerfahrung jedoch bereits in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren und diese Aspekte in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Ihnen erschließt sich die satirische Ebene des Films. Das realitätsferne Setting trägt weiterhin zur Distanzierung bei. Beeinträchtigungen sind für ab 12-Jährige nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Nikias Chryssos |
Drehbuch: | Nikias Chryssos |
Darsteller: | Sam Louwyck, Greta Bohacek |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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