Das Land meines Vaters
F 2019
104 min 25 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , Feldafing
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen jungen Mann, der aus den USA zurückkehrt und den Hof seines Vaters übernimmt. Nach den ersten, erfolgversprechenden Jahren wachsen die Schulden seiner Familie jedoch immer weiter an – bis nur noch ein Ausweg zu bleiben scheint. Die Familiengeschichte, die zugleich die Entwicklung der Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten kritisch beleuchtet, ist überwiegend ruhig, mit vielen Landschaftsbildern und mit deutlichem Fokus auf die Figuren erzählt. Die dramatische Entwicklung der Geschichte samt Darstellung emotionaler Ausnahmesituationen sowie die Thematisierung von Suizid können Kinder unter 12 Jahren überfordern. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch aufgrund der Erzählweise des Films, die das Geschehen nachvollziehbar macht und dem Kontext zuordnen lässt, in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Ihnen erschließt sich die Gesellschaftskritik des Films, sodass sie sich ausreichend distanzieren können. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Edouard Bergeon |
Darsteller: | Guillaume Canet, Veerle Baetens |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen