Last Night In Soho
GB 2021
117 min 27 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Last Night In Soho
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mysterythriller über eine angehende Modedesignerin, die nach London zieht und dort in geheimnisvolle Zeitreisen in die 1960er Jahre gerät, bei denen sie immer wieder in den Körper einer jungen Sängerin schlüpft. Doch bald verwandeln sich diese traumhaften Ausflüge in Alpträume. Der Film spielt auf teils komplexe und schwer durchschaubare Weise mit Identität, Wahrnehmung und Zeitebenen. Die Verwischung von Realität und Traum kann im Zusammenspiel mit der anhaltenden Spannung sowie bedrohlichen und gewalthaltigen Szenen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. Jugendliche ab 16 Jahren können aufgrund ihrer bereits gesammelter Medienerfahrung mit den genannten Aspekten umgehen und diese in den Genrekontext einordnen. Auch die artifizielle und oft surreale Inszenierung sowie das historische Setting erleichtern ihnen die Distanzierung vom Geschehen, sodass keine Beeinträchtigungen für diese Altersgruppe zu befürchten sind.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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