Die Verschwundene
F/D 2019
117 min 18 sek
OVALmedia Cologne GmbH, Köln
Kriminaldrama über das Verschwinden einer Frau, deren Auto nach einem Schneesturm auf einer abgelegenen Landstraße gefunden wird. Die Polizei tappt im Dunkeln, doch fünf Menschen wissen, dass sie etwas mit dem Verschwinden zu tun haben. Der Films ist ruhig und langsam inszeniert. Trotz der verschachtelten Erzählweise bleibt die Geschichte für Zuschauer ab 16 Jahren verständlich. Vereinzelt gibt es Bedrohungssituationen und dramatische Konflikte, doch körperliche Gewalt bzw. deren Auswirkungen werden zurückhaltend bebildert. Jugendliche ab 16 Jahren sind problemlos fähig, diese Szenen im Kontext der Gesamtdramaturgie zu betrachten und entsprechend zu verarbeiten. Gleiches gilt für eine deutlichere Sexszene, die nicht voyeuristisch inszeniert und von großer Zärtlichkeit geprägt ist. Irritationen oder anderweitige Beeinträchtigungen können auch hier bei Zuschauern ab 16 Jahren ausgeschlossen werden.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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