Nö
D 2021
119 min 38 sek
Filmwelt Verleihagentur GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Komödie erzählt in 15 Episoden von den Höhen und Tiefen einer langjährigen Liebesbeziehung zwischen einer Schauspielerin und einem Zahnarzt, samt Kinderkriegen, beruflichen Kämpfen und den alltäglichen Versuchen, die Liebe zu erhalten. Der Film ist in seinem episodischen Aufbau und in zahlreichen Einzelheiten von einer stilisierten Gestaltungsweise geprägt und weist einen teils absurden, auch mal makabren Humor auf. In diesem Kontext können zwar einzelne drastische, teils blutige Horrorvisionen und schwarzhumorige Wendungen sowie der teils derbe, diskriminierende Sprachgebrauch Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern, doch 12-Jährige können diese Aspekte bereits dem respektlosen Humor des Films zuordnen. Die artifiziellen Elemente der Inszenierung erleichtern dieser Altersgruppe die Distanzierung vom Gezeigten und die zahlreichen leichten und leisen Momente geben ihnen genug emotionale Entlastung, sodass sie den Film ohne Überforderung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Dietrich Brüggemann |
Drehbuch: | Anna Brüggemann |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen