KEINE ZEIT ZU STERBEN
GB 2021
163 min 51 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
KEINE ZEIT ZU STERBEN
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der britische Topagent James-Bond wird aus dem Ruhestand geholt, nachdem ein Wissenschaftler entführt wurde, der an einer hochgefährlichen Massenvernichtungswaffe arbeitete. Bei seiner Suche nach den Hintermännern wird 007 einmal mehr mit der Geheimorganisation Spectre konfrontiert und gerät in allerlei gefährliche Situationen. Der Film enthält zahlreiche Action- und Gewaltszenen, die in typischer Genre-Manier meist deutlich überzogen sind. Körperliche Gewalt wird dabei nicht reißerisch ausgespielt. In einzelnen Szenen handelt James Bond nicht zum Selbstschutz, sondern ist von Rache getrieben, aber eine negative Vorbildwirkung ist bei Jugendlichen ab 12 Jahren nicht zu befürchten: Zuschauer ab diesem Alter sind aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Szenen in den Kontext der realitätsfernen Agentengeschichte einzuordnen und eine entsprechende Distanz zu wahren. Auch sonst bewegen die bildgewaltigen Actionszenen sich stets in einem Rahmen, der Jugendliche ab 12 Jahren nicht überfordert.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Cary Fukunaga |
Drehbuch: | Neal Purvis |
Darsteller: | Rami Malek, Dniel Craig, Daniel Craig |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen